Der Gästebeitrag in Naumburg (Saale) und Erhebungsgebiet

Erhebung eines Gästebeitrages in Naumburg (Saale)

Mit Änderung des Kommunalabgabengesetz LSA § 9 (KAG LSA 08.10.2019) können Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für touristische Leistungen einen Gästebeitrag erheben.

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 auf Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages für das gesamte Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) beschlossen.

Die staatliche Anerkennung der Prädikate „Erholungsort“ für das Kerngebiet Naumburgs und „Heilbad“ für den Ortsteil Bad Kösen bleiben bestehen.

Beim Gästebeitrag handelt es sich um eine Kommunalabgabe, die in aller Regel auf Gemeindeebene je Person und entgeltlicher Übernachtung im Gemeindegebiet (Erhebungsgebiet) zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen die dem Tourismus dienen, erhoben wird.

Als Erhebungsgebiet bezeichnet man die Fläche in welcher ein Gästebeitrag erhoben wird.

Wer Personen beherbergt, ihnen Wohnraum entgeltlich zur vorübergehenden Nutzung überlässt, einen Campingplatz, Wochenendplatz oder Bootsliegeplatz betreibt, ist durch Bundesmeldegesetz § 29 i. V mit § 30 und durch Satzung verpflichtet, der Gemeinde die bei ihm gegen Entgelt oder Kostenerstattung Verweilenden auf einem von der Gemeinde kostenlos bereitgestelltem Meldeschein zu erfassen und zu melden.

Unter dieser Maßgabe ist am 01.01.2023 die Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages in Naumburg (Saale) in Kraft getreten.

Zahlungspflichtige

Gästebeitragspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten oder sich sonst über Nacht aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes in Naumburg (Saale) zu haben, und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Einrichtungen geboten wird (§ 2 der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages).

  1. Die Meldescheinvordrucke für händischen und elektronischen Meldescheine werden von der Stadt Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtmarketing zur Verfügung gestellt.
  2. Für jeden Gast, Gruppe, Reisegruppe muss ein Meldeschein ausgefüllt werden.
  3. Dienstreisen müssen schriftlich nachgewiesen werden. Zum Beispiel: durch Rechnungskopie oder auf gesondertem Formular
  4. Die Meldescheine/Gästekarten müssen vollständig und sachgemäß in Druckbuchstaben ausgefüllt werden.
  5. Die Meldescheine sind vom Beherbergungsgeber nachvollziehbar aufzurechnen.
  6. Die Abgabe der ausgefüllten Meldescheine inkl. nichtgenutzter und entwerteter Gästekarten muss bis 15. des Folgemonats bei der Stadt Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtmarketing erfolgen.
  7. Die Überprüfung der Daten auf den Meldescheinen auf Vollständigkeit erfolgt durch das Sachgebiet Stadtmarketing der Stadt Naumburg (Saale).
  8. Der Beherbergungsgeber erhält monatlich einen Kostenbescheid von der Stadt Naumburg (Saale).
  9. Die Zahlung kann per Überweisung oder bar in der Stadtkasse Naumburg (Saale), Markt 1, erfolgen. (Öffnungszeiten)
  10. Mehrwert: Pro Gästekarte wird eine Handreichung/Übersicht der Anbieter und deren Leistungen ausgegeben.

Inhaber der ausgefüllten Gästekarte können Leistungen in Bad Bibra, Bad Sulza, Bad Kösen, Freyburg, Weißenfels und Naumburg (Saale) bei den Anbietern einlösen.

Öffnungszeiten der Stadtkasse

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 16.00 Uhr